ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Firma Zürich Taxi City & Flughafen (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) ist ein Taxi-Service Unternehmen mit Sitz in Zürich, Schweiz. Sie stellt Ihre Dienste unter in diesem Dokument festgelegten Geschäftsbedingungen ihren Kunden zur Verfügung. Der Kunde (auch Auftraggeber) erklärt sich bei Auftragserteilung mit allen genannten Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber und gelten für sämtliche von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen, insbesondere für Geschäfts- oder Privatfahrten oder Rundfahrten. Andere Geschäftsbedingungen sind unverbindlich, ausser sie liegen schriftlich und von der Auftragnehmerin rechtsgültig unterschrieben vor!
Auftragserteilung und Vertragsbeginn
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin über alle wesentlichen, die für die Durchführung des Auftrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck zu informieren (Beschreibung des Leistungsumfangs). Des weiteren ist ein Auftraggeber verpflichtet folgende Informationen bei der Auftragserteilung der Auftragnehmerin bekannt zu geben: Name, Wohnsitz, und Telefon. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Auftragserteilung mit Leistungsumfang von der Auftragnehmerin schriftlich, telefonisch oder mündlich angenommen und bestätigt wird. Der vereinbarte Leistungsumfang ist Bestandteil der Vertragsbedingungen.
Preise
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Auftragszeit. Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich die Auftragnehmerin an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, in Schweizer Franken, sowie inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8%.
Zahlungskonditionen
Die Auftragnehmerin kann grundsätzlich nach der Auftragsbestätigung oder vor der Fahrt vom Kunden Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, gilt der zuvor bestätigte Auftrag als nichtig. Grundsätzlich wird gleich nach Auftragsende die erbrachte Leistung in bar oder mit Kreditkarte beglichen. Der Auftrag kann mit einem Einzahlungsschein in Rechnung, falls dies vor Fahrtbeginn mit der Auftragnehmerin vereinbart wurde, gestellt werden. Der Kunde hat die Rechnung innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist ist die Auftragnehmerinberechtigt, die daraus entstandenen Mehrkosten zusätzlich zu belasten. Hiervon abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei Auftragserteilung zu vereinbaren. WIR, Wechsel oder Checks werden nicht angenommen.
Beförderungsausschluss, Pflichten und Beschädigungen
Befördert werden Personen, die einen exklusiven Personenbeförderungsservice nutzen möchten. Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen. Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
Rücktritt des Auftraggebers
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistung der Auftragnehmerin nicht in Anspruch, so kann die Auftragnehmerin angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu zahlen. Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen (No Show), hat der Kunde den vereinbarten Preis der Auftragnehmerin ohne Abzug zu zahlen.
Haftung
Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen Auftragnehmerin als auch gegenüber seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Auftragnehmerin ist für Schäden an Dritte versichert. Darüber hinaus beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin höchstens bis auf den vereinbarten Leistungspreis. Sollte der Auftraggeber zu Schaden kommen, ist er verpflichtet der Auftragnehmerin die für die Versicherung notwendigen Informationen bereit zu stellen. Sollte Auftragnehmerin einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erhält die allfällige bereits geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist Auftragnehmerin berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
Schadenanzeige und Verjährung
Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen wie übermässige Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen sowie unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen durch Fahrgäste sind von diesen zu übernehmen. Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Streitfällen, welche in diesen Geschäftsbedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns automatisch auf das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma CITY TAXI Zürich und dem Auftraggeber gilt das Recht der Schweiz.