Die Fahrdienst-Plattform gilt weiterhin nicht als Arbeitgeberin und ist daher nicht AHV-beitragspflichtig. Wegen hängiger Verfahren liess das Bundesgericht wichtige Fragen aber offen. Die Fahrdienst-Plattform Uber Switzerland mit Sitz in Zürich ist nicht die Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer und muss damit keine AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse de ...