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zu aktuellen Taxi Themen.
Beschlagnahme vom Führerschein
Der Führerschein kann beschlagnahmt werden, wenn davon auszugehen ist, dass aufgrund der Verurteilung wegen einer Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ist Gefahr im Verzug, kann die Polizei das Dokument umgehend entziehen, andernfalls ist eine richterliche Entscheidung vonnöten.
Polizei zieht am Flughafen Zürich mehrere Uber-Fahrer aus dem Verkehr
Am Mittwoch hat die Kantonspolizei Zürich am Flughafen Zürich mehrere Taxis und deren Lenker kontrolliert. 16 von 34 Fahrende wurden angezeigt. Darunter insbesondere private Fahrdienstleister – sprich Uber-Fahrer.
Am Mittwoch hat die Kantonspolizei Zürich am Flughafen Zürich mehrere Taxis und deren Lenker kontrolliert. 16 von 34 Fahrende wurden angezeigt. Darunter insbesondere private Fahrdienstleister – sprich Uber-Fahrer.
Sie wurden daher wegen Widerhandlungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung angezeigt. Was den Lenkenden nun blüht, ist Sache des Strassenverkehrsamtes.
Drei weitere Chauffeure führten die erforderlichen Dokumente nicht mit sich. Sie müssen diese nun zur Prüfung nachreichen.
Kommentare
Als Mutter eines Kindes finde ich das sowas von korrekt:
Erst letztens wollte ich zum Flughafen mit Terminplanung. Der Fahrer rief an als er längst hätte da sein müssen. Er fuhr zur falschen Adresse konnte kaum Deutsch oder Dialekt verstehen oder reden
Ein anderer auch ausländischer Taxifahrer konnte nicht wechseln. Er versprach mir das Wechselgeld zu bringen. 80 CHF Differenz. Er kam nicht und war telefonisch nicht mehr erreichbar.
Ein anderes Mal wurden wir zum falschen Ort gefahren. Wieder fehlende Ortskenntnis und d das sprachliche Problem usw usw… ich bezweifle das diese Leute Alle seriös unterwegs waren. Junge Frauen die nach dem Ausgang sicher nach Hause kommen wollen werden übelst belästigt. Klar müsste Alkes zur Anzeige gebracht werden aber das Hauptproblem ist hier das die Leute nicht als Taxifahrer in den Wagen gehören. Und hier ist nicht die Taxilobby wichtig sondern die Sicherheit
Früher brauchte man eine Stadtkunde Prüfung, musste mindestens zwei Jahre in Zürich vollamtlich Taxi fahren und einen sauberen Leumund und Strafregisterauszug vorlegen, bevor man selbständig, mit eigener Konzession Taxifahren durfte.
Heute muss man froh sein, wenn Fahrer und Fahrzeug wenigstens einigermaßen ok sind. Dafür sind die Fahrtkosten niedriger, aber auch der Service und ein Fahrer kann bei diesen Tarifen kaum überleben, was für die Qualität auch nicht gerade förderlich ist.
Ganz nach dem Motto: Geiz ist geil..
Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen.
Die Bürger des Kantons Zürich waren am Sonntag zur Abstimmung über ein neues Taxigesetz aufgerufen. Eine knappe Mehrheit stimmte für das Gesetz, was von den Vertretern der Taxibranche mehrheitlich positiv gewertet wird.
Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus: 52,63 Prozent stimmten mit Ja, das waren in der Stadt Zürich und der angrenzenden Gemeinden 199.200 Stimmen. 179.296 hatten mit Nein gestimmt. 43,43 Prozent aller Wahlberechtigten hatten sich an der Abstimmung beteiligt. Somit kann der Kanton Zürich nun das neue Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) in Kraft treten lassen. Wann das allerdings konkret soweit sein wird, steht noch nicht fest.
Das PTLG sieht umfangreiche Neuerungen vor.
So wird erstens künftig nicht mehr die einzelne Kommune das Taxiwesen regeln, sondern einheitlich der Kanton Zürich. Dort müssen sich neben den Taxifahrern nun auch alle Limousinen-Chauffeure beim Kanton anmelden und die Fahrer registrieren lassen. Diese Verpflichtung gilt aktuell nur für Taxifahrer. Gegner der neuen Gesetzgebung sehen darin ein Bürokratiemonster, Befürworter einen wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung von Taxis und Mietwagen.
Zweitens wird eine Kennzeichnungspflicht (Plakette) für Mietwagen eingeführt sowie das Führen eines Wegstreckenzählers. Der Polizei und den Kommunen sollen so die Kontrollen erleichtert werden.
Drittens definiert künftig der Kanton die Bedingungen, die dann auch für alle gelten. Etwa die gleichen Höchstpreise oder die gleichen Anforderungen an Deutschkenntnisse. Auch das wird als wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung gesehen, wobei durchaus auch kritisiert wird, dass die Einstiegshürden in Bern oder Genf anspruchsvoller geregelt sind.
Eine vierte Neuerung des Gesetzes wird auch unter den Taxifahrern mit gemischten Gefühlen gesehen. Künftig gelten die Konzessionen für den Kanton Zürich. Somit dürfen nun also auch Taxi oder Mietwagen aus dem Umland in der Stadt Zürich Fahrgäste aufnehmen (und natürlich auch umgekehrt). Zahlreiche Stadttaxifahrer hatten daher das neue Gesetz im Vorfeld abgelehnt, weil sie noch mehr Konkurrenz durch Landtaxis fürchteten. Doch die Verbandsvertreter sehen das anders: „Es ist ein Freudentag, auch wenn das noch nicht alle Chauffeure begreifen“, sagt Georgios Botonakis, Präsident des Stadtzürcher Taxiverbands, gegenüber Schweizer Medien. Die Landtaxis seien bisher auch schon illegal in der Stadt unterwegs gewesen. Es werde weniger Uber-Fahrer geben, denn diese seien oft schwarz unterwegs gewesen. Mit der Kennzeichnungspflicht seien Sie nun sichtbar. „Die Uber-Chauffeure werden aus Ihrer Anonymität geholt.“